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   BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20   

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https://dejure.org/2021,6494
BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20 (https://dejure.org/2021,6494)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2021 - 6 StR 431/20 (https://dejure.org/2021,6494)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 6 StR 431/20 (https://dejure.org/2021,6494)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 57 StPO; § 59 StPO; § 79 StPO
    Vernehmung eines Sachverständigen (aussagepsychologisches Gutachten; Exploration; Befundtatsachen, Zusatztatsachen; Vereidigung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Abgrenzung von Befund- und Zusatztatsachen bei der Exploration für ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Vernehmung eines Sachverständigen als Zeuge

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 690
  • StV 2021, 794 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20
    Dies sei jedoch erforderlich, weil es sich bei den Angaben der Nebenklägerin in der Exploration nicht um Befund-, sondern um Zusatztatsachen handele (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1962 - 4 StR 318/62, BGHSt 18, 107).

    Zwar kann auch das nicht fachkundige Gericht eine Zeugin über an ihr vorgenommene sexuelle Handlungen und die von ihr dabei wahrgenommenen Umstände befragen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1962, aaO).

  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05

    Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20
    Denn es spricht nichts dafür, dass es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung der Zeugin gekommen wäre und sie in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05, NStZ 2006, 114; vom 31. Juli 2013 - 4 StR 276/13, NStZ-RR 2013, 348).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 276/13

    Unterbliebene Entscheidung über die Vereidigung der Zeugin (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20
    Denn es spricht nichts dafür, dass es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung der Zeugin gekommen wäre und sie in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05, NStZ 2006, 114; vom 31. Juli 2013 - 4 StR 276/13, NStZ-RR 2013, 348).
  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92

    Anforderungen an Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen bei Bekundung von

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20
    c) Im Übrigen neigt der Senat dazu, die im Rahmen der Exploration für ein aussagepsychologisches Gutachten erhobenen Tatsachen grundsätzlich als Befundtatsachen anzusehen, zu denen der Sachverständige in seiner nämlichen Funktion vernommen werden kann (vgl. in der Tendenz bereits BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 633/92, Rn. 7, NStZ 1993, 245 f.; vom 10. November 1998 - 5 StR 505/98, BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 3).
  • BGH, 10.11.1998 - 5 StR 505/98

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20
    c) Im Übrigen neigt der Senat dazu, die im Rahmen der Exploration für ein aussagepsychologisches Gutachten erhobenen Tatsachen grundsätzlich als Befundtatsachen anzusehen, zu denen der Sachverständige in seiner nämlichen Funktion vernommen werden kann (vgl. in der Tendenz bereits BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 633/92, Rn. 7, NStZ 1993, 245 f.; vom 10. November 1998 - 5 StR 505/98, BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 3).
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